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In den Spezifikationen der gängigen Coherent- Strahldiagnosekameras sind minimale Strahldurchmesser im Bereich von 190µm – 400µm als Empfehlung angegeben. Diese minimalen Strahldurchmesser sind auf die Pixelgrößen und Pixelabstände der jeweiligen Strahldiagnosekamera bezogen. In diesen Fällen ist unter Einhaltung der minimalen Strahldurchmesser eine qualitativ sinnvolle und wiederholbare Aussage über die Intensitätsverteilung des Laserstrahls und Berechnungen durchführbar. Natürlich kann beispielsweise die LaserCam HR, anstatt mit dem empfohlenen 270µm minimalem Strahldurchmesser, auch mit einem Laserstrahl von nur 50µm verwendet werden, allerdings sind dann dementsprechend weniger Pixel beleuchtet das resultierende Strahlprofil ist weniger aussagekräftig und die Berechnungen sehr viel ungenauer.
Vorsicht: Bitte immer die maximale Leistungsdichte beachten um den Sensor nicht zu beschädigen!
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